Rechtsprechung
BSG, 08.09.1988 - 11/7 RAr 65/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Nebenberufliche Tätigkeit - "Kurzzeitige" Beschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Lehrer - Gymnasium - Beschäftigung - Kurzzeitig
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 02.06.1986 - S 7 Ar 178/85
- BSG, 08.09.1988 - 11/7 RAr 65/87
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 10.02.2005 - B 10 EG 5/03 R
Erziehungsgeld - volle Erwerbstätigkeit - Arbeitszeit - Lehrerin - Pflichtstunden …
Sofern keine individuellen Besonderheiten vorliegen (…vgl Zmarzlik ua, aaO, § 2 BErzGG RdNr 15), sind Grundlage für die Berechnung die üblichen Arbeitsbedingungen, unter denen ein durchschnittlich begabter Lehrer mit durchschnittlichen Fertigkeiten bei einem normalen Ablauf der Ereignisse seine Arbeitsleistung zu erbringen hat (vgl BSG SozR 4100 § 102 Nr. 8, S 24).Es ist daher aus Gründen der Praktikabilität - soweit bei pauschaler Betrachtung gleichartige Verpflichtungen bestehen und gleichartige Aufgaben zu erfüllen sind - der Zeitaufwand für die gesamte Breite der Tätigkeit unter Zuhilfenahme der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Erlasse der jeweiligen Kultusministerien sowie der einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen zu bestimmen (vgl auch BSG SozR 4100 § 102 Nr. 8, S 24; BVerwG Beschlüsse vom 27. Mai 1992 - 2 NB 2/92; 26. August 1992 - 2 B 90/92, beide JURIS).
- BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90
Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen früheren Arbeitgebers im Rechtsstreit um …
Entscheidend ist dabei, ob bei normalem Ablauf der Ereignisse unter üblichen Arbeitsbedingungen ein durchschnittlich begabter Ausführender mit durchschnittlicher Fertigkeit weniger als 20 Arbeitsstunden wöchentlich benötigt (BSG SozR 4100 § 102 Nr. 8). - LSG Bayern, 30.09.2010 - L 10 AL 366/07
Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit - …
Insoweit ist nicht auf die individuellen Fähigkeiten des Klägers sondern darauf abzustellen, ob ein durchschnittlich begabter Lehrer mit durchschnittlicher Fertigkeit bei normalem Ablauf der Ereignisse unter üblichen Arbeitsbedingungen einschließlich der Vor- und Nacharbeit sowie unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten der von ihm auszuführenden Arbeiten weniger als 15 Arbeitsstunden wöchentlich benötigt (vgl. BSG, Urteil vom 08.09.1988 - 11/7 RAr 65/87 - SozR 4000 § 102 Nr. 8).